Bin ich dazu verpflichtet mein Balkonkraftwerk zu versichern? Welche gesetzlichen Rechte und Pflichten gilt es zu beachten?
Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen, die speziell für die Nutzung auf Balkonen, Terrassen, Gärten und Fassaden konzipiert sind. Diese Anlagen sind kleiner als herkömmliche Solaranlagen, und eignen sich für Mieter oder Eigentümer von Wohnungen, die keine Möglichkeit haben, Solarpaneele auf dem Dach zu installieren. Durch den Wegfall der Genehmigungspflicht und die Erhöhung der Leistung werden sie zunehmend attraktiver. Aufgrund der 30-jährigen Leistungsgarantie vieler Module könnte eine Solaranlage fast als lebenslange Investition betrachtet werden. Doch stellt sich die Frage, ob in diesem Fall eine Versicherung sinnvoll ist. Eine Versicherung für größere Photovoltaik-Anlagen macht definitiv Sinn. Die hohen Anschaffungskosten und die potenziellen Ausfallkosten im Falle eines Schadens sind dabei zu berücksichtigen. Diese Anlagen sind zudem stärkeren äußeren Einflüssen ausgesetzt. Durch eine entsprechende Rückvergütung können sich jedoch die Kosten für die Versicherung über die Zeit amortisieren. Dennoch ist es ratsam, den eigenen Stromverbrauch über einen längeren Zeitraum zu beobachten, sowohl im Sommer als auch im Winter, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Welche Versicherungen kommen in Frage?
Es ist nicht nötig dein Balkonkraftwerk zusätzlich zu versichern. Schäden an Balkonkraftwerken sind normalerweise durch die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung abgedeckt. Diese Versicherungen decken Schäden an den Modulen sowie andere Beschädigungen, die am Balkonkraftwerk auftreten können ab. Wenn das Balkonkraftwerk Schäden an Dritten verursacht, wie zum Beispiel durch herabfallende Teile, ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Sachschäden sowie für Verletzungen oder Vermögensschäden, die durch das Balkonkraftwerk verursacht werden. Ertragsausfälle von Stecker-Solaranlagen wie Balkonkraftwerke werden im Regelfall nicht von deiner Versicherung übernommen. Da sie nicht für eine Einspeisevergütung für die Stromproduktion qualifiziert sind, entsteht auch kein nachweisbarer finanzieller Verlust oder Einkommensausfall, der von einer Versicherung erstattet werden könnte.
FAQ
Muss ich mein Balkonkraftwerk versichern?
Eine spezielle Versicherung für Balkonkraftwerke ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel sind diese durch bestehende Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherungen ausreichend abgedeckt.
Es gibt in der Regel keine speziellen Versicherungsmodelle ausschließlich für Balkonkraftwerke. Versicherungen bieten Schadensdeckung für Balkonkraftwerke im Rahmen bestehender Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherungen an. Es ist ratsam, sich bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu erkundigen, um eventuelle Unklarheiten auszuräumen.
Ist mein Balkonkraftwerk durch die Haushaltsversicherung abgedeckt?
Wenn die Module eines Balkonkraftwerks durch Hagel, Sturm, Feuer oder Überspannungsschäden aufgrund eines Blitzschlags beschädigt werden, deckt dies in der Regel die Hausratversicherung ab.
Wann ist mein Balkonkraftwerk durch die Gebäudeversicherung gedeckt?
Balkonkraftwerke, die außen am Gebäude, also an der Fassade oder auf dem Dach installiert sind, fallen im Regelfall in die Gebäudeversicherung. Sie sind somit gegen die gleichen Gefahren abgesichert, die auch für das Gebäude selbst vereinbart sind. Das beinhaltet typischerweise Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel.
Muss ich mein Balkonkraftwerk bei der Versicherung melden?
Nein, du hast keine Meldepflicht gegenüber deiner Versicherung. Du musst aber deinem Netzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur Bescheid geben.
Lohnt es sich eine Versicherung für ein Balkonkraftwerk abzuschließen?
Im Gegensatz zu Besitzern von größeren Photovoltaik-Anlagen lohnt es sich für die meisten Besitzer eines Balkonkraftwerks nicht, extra eine Versicherung darauf abzuschließen. Balkonkraftwerke gelten als Teil des Hausrats, dadurch werden die Schäden in den meisten Fällen auch durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Sollten die Solarmodule jedoch am Dach oder auf der Fassade befestigt sein, werden potenzielle Schäden durch die Gebäudeversicherung erstattet. Die Haftpflichtversicherung kommt in den seltensten Fällen zur Anwendung, nämlich dann wenn Dritte zu Schaden kommen. Es empfiehlt sich beim eigenen Versicherungsanbieter nachzufragen ob es Sonderregelungen oder Ausnahmen für Balkonkraftwerken gibt, oder ob diese gar vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Im Regelfall übersteigen die Kosten der Versicherung den Stromertrag, weshalb es sich nicht lohnt ein Balkonkraftwerk zu versichern.