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Balkonkraftwerk Gesetzeslage 2024

Neues Jahr - neues Glück

Was 2024 für zukünftige Balkonkraftwerks-Besitzer, die sich bestmöglich von teurem Netzstrom befreien möchten, bereithält.


In Deutschland erleben Mini-PV-Anlagen einen stetigen Aufschwung, als umweltfreundliche und dezentrale Energiequelle. Im Jahr 2024 wird sich die Rechtslage für diese kleinen Solarkraftwerke auf Balkonen jedoch verändern, darum gilt es wichtige Neuerungen zu beachten.

Die neuen Regelungen zur Nutzung einer steckerfertigen Solaranlage in Deutschland sollen eine verstärkte Unterstützung für dezentrale Energiequellen signalisieren. Des Weiteren sollen diese Veränderungen dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und Verbrauchern die Möglichkeit geben, die Energiewende aktiv mitzugestalten – direkt von ihrem eigenen Balkon aus.

Die vollständige Umsetzung der Gesetzesnovelle ist noch nicht endgültig beschlossen, womit die neuen Regelungen noch nicht zur Gänze ab Jahresbeginn gültig sind. Derzeit gelten für Besitzer von Balkonkraftwerken beispielsweise weiterhin die bestehenden 600-Watt-Grenzen.

Der Gesetzentwurf im Überblick (Neuerungen ab 2024*):

1. Meldepflicht 

Die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken unterliegt nur mehr der Meldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

2. Speicherlösungen & Einspeisung 

Meldepflicht von Batteriespeichern im Marktstammdatenregister.

Förderung von Eigenverbrauchslösungen, um den Anteil selbst genutzten Solarstroms zu erhöhen und damit Eigenversorgung und Unabhängigkeit zu steigern.

Es besteht die Möglichkeit, Balkonkraftwerke in Eigenverbrauchsgemeinschaften zu betreiben, wodurch der erzeugte Strom innerhalb einer Gruppe geteilt und genutzt werden kann.

Anhebung der bisherigen Höchstgrenze für Stromeinspeisungen ins Netz von 600W auf 800W.

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3. Technische Standards & Verbraucherschutz 

Festlegung einer Höchstgrenze für die Gesamtnennleistung der Solarmodule von 2000Wp.

Erhöhung der zugelassenen Wechselrichterleistung von 600W auf 800W.

Rückwärtszähler bis zur Installation eines Zweirichtungszählers gestattet.

Um eine sichere und effiziente PV-Anlage betreiben zu können

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4. Förderung 

Die seit 2023 bestehende Mehrwertsteuerbefreiung für alle PV-Komponenten, deren Lieferung und die Installation bleibt bestehen.

Garantierte Vergütung für Überschusseinspeisung dauert an.

Regionale Förderprogramme beachten.

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* Dies sind einige grundlegende Eckpunkte des EEG erweitert um die wichtigsten Veränderungen in der deutschen Rechtslage bezüglich Balkonkraftwerken im Jahr 2024. Beachten Sie jedoch, dass das Solarpaket I noch nicht zur Gänze vom Bundestag verabschiedet wurde. Gewisse Punkte werden voraussichtlich erst im Laufe des Jahres wirksam werden. Spezifische Details in den offiziellen Gesetzestexten sollten laufend überprüft werden. Wir halten Sie diesbezüglich natürlich auf dem Laufenden!



Meldepflicht von Balkonkraftwerken


Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks erforderte bis dato die Registrierung beim Anschlussnetzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die Entbürokratisierung von Balkon-Photovoltaikanlagen wird angestrebt, indem die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Registrierung im Marktstammdatenregister auf wenige, leicht einzugebende Daten beschränkt wird. Die Registrierungspflicht entsteht prinzipiell mit der erstmaligen Inbetriebnahme. Diese erfolgt, wenn die Anlage erstmals Wechselstrom ins Hausnetz einspeist, typischerweise beim ersten Einstecken des Steckers.

Die Meldepflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für den eigenen Verbrauch, aber auch für die Einspeisung ins Stromnetz, erzeugen. Bei der Nutzung mit einem Batteriespeicher muss dieser separat im Marktstammdatenregister registriert werden, da es sich ebenfalls um eine Erzeugungsanlage handelt.

Ein Klick zur Registrierung: https://www.marktstammdatenregister.de


Speicherlösungen & Netzeinspeisung


Die Integration von Speicherlösungen wird gefördert, um die Eigenversorgung zu optimieren und die Netzstabilität zu unterstützen. Des Weiteren ist es möglich, Balkonkraftwerke in Eigenverbrauchsgemeinschaften zu betreiben, wodurch der erzeugte Strom innerhalb einer Gruppe geteilt und genutzt werden kann.

Um die Wirtschaftlichkeit für die Betreiber zu erhöhen, dürfen Balkonkraftwerke ihre gewonnene Energie in das Stromnetz einspeisen, wodurch Überschussenergie an andere Haushalte bzw. den Stromanbieter verkauft werden kann. Es gelten jedoch Begrenzungen.

Ab 2024 wird die Einspeisegrenze auf 800 Watt erhöht, was eine zusätzliche Einspeisung von 200 Watt im Vergleich zur vorherigen Grenze von 600 Watt ermöglicht. Wechselrichter können entsprechend neu eingestellt werden, vorausgesetzt sie unterstützen 800 Watt. Alternativ wird empfohlen, einen Zusatz-Wechselrichter mit 200 Watt zu verwenden oder den alten Wechselrichter, sollte dieser bereits mehrere Jahre in Betrieb sein, komplett auszutauschen.

Einheiten, die Strom oder Gas speichern und ans Netz angeschlossen sind, müssen registriert werden. Dies gilt besonders für Batteriespeicher in Verbindung mit Solaranlagen, die separat im Marktstammdatenregister als eigenständige Erzeugungsanlagen eingetragen werden müssen.


Technische Standards & Verbraucherschutz


Balkonsolaranlagen können künftig leistungsfähiger sein. Bis zu einer installierten Leistung von 2kWp (neu eingeführte Höchstgrenze der Gesamtnennleistung von Solarmodulen) und 800 Watt Wechselrichterleistung gilt eine vereinfachte Anmeldung.

Um die Inbetriebnahme nicht zu behindern, werden vorübergehend rückwärtsdrehende Zähler akzeptiert, bis ein geeichter Zweirichtungszähler installiert ist. Zudem wird angestrebt, die Nutzung von Balkon-PV-Anlagen mit dem Schukostecker zu ermöglichen, wobei die "Steckerfrage" durch technische Normen geregelt werden soll.

Durch die Einführung der Steckersolargeräte als speziellen Anwendungsfall der Photovoltaik im Solarpaket I, werden diese auch rechtlich von größeren Solarsystemen abgegrenzt und in puncto Nutzung und Registrierung leichter zugänglich gemacht. Die Begrenzung der Modulgröße auf zwei Quadratmeter entfällt.

Die Nutzung von Balkonkraftwerken unterliegt einer klareren gesetzlichen Regelung. Gemäß den aktuellen Vorschriften ist die Installation von Balkonkraftwerken grundsätzlich erlaubt, solange sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dies schließt die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Umweltauflagen ein, um etwaige Risiken zu minimieren. Verbraucher müssen umfassend über die Nutzung, Pflege und Wartung von Balkonkraftwerken informiert werden, um eine sichere Anwendung und einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.


Förderung


Balkonkraftwerke bleiben, wie schon 2023, steuerfrei, was bedeutet, dass sie für Verbraucherinnen und Verbraucher mit 0% Mehrwertsteuer besonders kostengünstig sind. Der Null-Steuersatz gilt sowohl für die PV-Komponenten als auch die Lieferung und Installation.

Darüber hinaus wurden auch finanzielle Anreize eingeführt, um den Einsatz von Balkonkraftwerken zu fördern. So werden die Anlagen durch eine garantierte Vergütung von Überschusseinspeisung noch attraktiver. Die Einspeisesätze sind gestaffelt und je nach Anlagengröße im Erneuerbare-Energie-Gesetz 2023 festgeschrieben. In einigen Regionen werden Errichter finanziell unterstützt oder erhalten steuerliche Vergünstigungen. Diese Maßnahmen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien auf individueller Ebene vorantreiben und die Energiewende weiter unterstützen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen je nach Bundesland variieren können. Daher sollten Interessierte vor der Installation eines Balkonkraftwerks stets die regionalen Vorschriften und Fördermöglichkeiten prüfen.

Diese neuen Regelungen sind darauf ausgerichtet, die Entwicklung und Nutzung von Balkonkraftwerken weiter zu fördern, dabei jedoch auch Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten. Betreiber und Interessenten sollten sich daher mit den neuen Bestimmungen vertraut machen, um einen reibungslosen Betrieb ihrer Anlagen sicherzustellen.

Balkonkraftwerk Gesetzeslage 2024
Spinchoice 3. Januar 2024
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